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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2021-06-07

Leistungen der Stiftung Anerkennung und Hilfe Viele Berechtigte haben sich noch nicht beim LVR gemeldet

Oberbergischer Kreis. Anmeldefrist für Leistungen der Stiftung Anerkennung und Hilfe endet am 30.06.2021

Menschen, die in ihrer Kindheit und/oder Jugend in Heimen der Behindertenhilfe (dazu zählen auch Unterbringungen von Gehörlosen oder Blinden zwecks Schulbesuch) oder in psychiatrischen Einrichtungen leben und dort Unrecht und Leid ertragen mussten, können nur noch bis zum 30.06.2021 Anträge auf Entschädigung bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) stellen.

„Auch aus dem Oberbergischen Kreis haben sich viele Betroffene noch nicht gemeldet“ sagt der Sozial- und Jugenddezernent Ralf Schmallenbach. „Ich ermutige alle, die dieses Leid erfahren haben, sich noch bis Ende Juni beim LVR zu melden. Informationen gibt es telefonisch beim LVR unter 0221 809-5001 und im Internet unter www.anerkennung-hilfe.lvr.de.

Leistungen aus der Stiftung kann erhalten, wer in Westdeutschland im Zeitraum vom 23.05.1949 bis 31.12.1975 als Minderjähriger in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie gelebt hat. Für Menschen, die in Ostdeutschland in solchen Einrichtungen gelebt haben, gilt der Zeitraum vom 07.10.1949 bis 02.10.1990.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.