Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2021-06-29

Kinderbetreuung im OBK: Aussetzung der Elternbeiträge für April bis Juni 2021 beschlossen Der Oberbergische Kreis setzt die Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Kindertagespflegen für April bis Juni 2021 aus.

Oberbergischer Kreis. Die Entscheidung wurde unabhängig einer entsprechenden Kostenübernahme durch das Land durch den Kreistag einstimmig beschlossen. Sie betrifft die oberbergischen Kommunen, die durch das Kreisjugendamt betreut werden: Bergneustadt, Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof und Waldbröl. Die Kommunen Gummersbach, Radevormwald, Wiehl und Wipperfürth haben eigene Jugendämter und entscheiden in eigener Zuständigkeit.

Der Oberbergische Kreis wird neben den Elternbeiträgen für Kindertagesstätten und Kindertagespflegen auch die OGS-Beiträge für die kreiseigenen Schulen aussetzen. Über die Aussetzung der OGS-Beiträge an den Schulen in Trägerschaft der Städte und Gemeinden entscheiden die Kommunen in eigener Zuständigkeit.

Somit muss für die Betreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflege im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes von Januar bis einschließlich Juni 2021 keine Elternbeiträge gezahlt werden. Zuviel gezahlte Beiträge werden den Eltern im Laufe des Monats Juli erstattet.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.