Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-22
Unwetterkatastrophe: Soforthilfe auch für den Oberbergischen Kreis Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft können Hilfe beantragen. Land NRW unterstützt die betroffenen Kommunen im Oberbergischen Kreis mit 1 Millionen Euro.
Oberbergischer Kreis. Das Land NRW stellt eine Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit.
Die Soforthilfe für betroffene Bürgerinnen und Bürger setzt sich aus einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt und 500 Euro für jede weitere Person aus dem Haushalt zusammen. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. Die Soforthilfe ermöglicht erste finanzielle Überbrückung, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen.
Die Leistung können Personen erhalten, die ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln haben und durch das Unwetter Schäden erlitten haben. Somit können auch Bürgerinnen und Bürger aus dem Oberbergischen Kreis einen Antrag stellen. Die Antragstellung und Auszahlung der Soforthilfe soll über die Städte und Gemeinden erfolgen.
Antragsvoraussetzung ist der glaubhafte Nachweis über den Hauptwohnsitz in einem der durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffenen Bereiche und eine Eigenerklärung der geschädigten Person darüber, dass nach Selbsteinschätzung in ihrem Haushalt ein Schaden in Höhe von mindestens 5.000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung der antragstellenden Person auch nicht durch Versicherungsleistungen ersetzt wird.
Auf www.land.nrw/soforthilfe informiert die Landesregierung über die Beantragung der jeweiligen Hilfsgelder für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörigen freier Berufe sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe.