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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2021-08-05

Impfungen im Burgerwerk und an der Autobahn Am 13. August 2021 findet ab 18:00 Uhr ein Impfabend im Burgerwerk in Engelskirchen. Zur Impfung gibt es einen Burger gratis dazu. Das Impfmobil stoppt am 31.08.2021 auf dem Rasthof Aggertal an...

Oberbergischer Kreis. Das Impfzentrum des Oberbergischen Kreises kooperiert mit dem Burgerwerk in Engelskirchen und dem Betreiber des Autobahn-Rasthofs Aggertal.

Impfabend im Burgerwerk Engelskirchen

Am 13. August 2021 kommt das Impfmobil zum Burgerwerk in Engelskirchen (Im Krümmel 39, 51766 Engelskirchen). Das mobile Impfteam bietet ab 18:00 Uhr Impfungen mit Johnson & Johnson (Vektor-Impstoff, Einmalige Impfung) oder Moderna (mRNA-Impfstoff, zwei Impfungen) an. Personen ab 18 Jahren können sich dann ohne Termin vor Ort impfen lassen. Der Personalausweis sollte zur Impfung mitgebracht werden. Nach der Impfung gibt es zur Stärkung einen Burger gratis.

Die Zweitimpfung aller Personen, die sich während des Impfabends mit Moderna impfen lassen, wird am 10.09.2021 ab 18:00 Uhr im Burgerwerk durchgeführt. Auch an diesem Abend können sich dann wieder impfwillige Personen mit Johnson & Johnson oder Moderna ihre (Erst-)impfung abholen. Personen, die sich dann für die Erstimpfung mit Moderna entscheiden, müssen ihre Zweitimpfung eigenständig organisieren (Vier Wochen nach der Erstimpfung in einer Praxis).

Impfmobil auf dem Autobahn-Rasthof Aggertal

Das Impfmobil des Oberbergischen Kreises hält am 31.08.2021 auf dem Rasthof Aggertal an der Autobahn 4 (Fahrtrichtung Olpe). Impfwillige Personen ab 18 Jahren können sich dort zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr mit dem Vakzin von Johnson & Johnson (Vektor-Impstoff, Einmalige Impfung) impfen lassen. Der Personalausweis sollte zur Impfung mitgebracht werden. Das Impfangebot richtet sich an alle interessierten Personen und nicht ausschließlich an Oberbergerinnen und Oberberger.

Alle Haltestellen des Impfmobils sind auf www.obk.de/impfmobil aufgelistet.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.