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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2021-07-30

Trotz Corona-Pandemie: Die "JUGEND MUSIZIERT"(e) doch Oberbergischer Kreis veröffentlicht Video zum Regionalwettbewerb „JUGEND MUSIZIERT“

Oberbergischer Kreis. Das traditionelle Preisträgerkonzert mit den erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Regionalwettbewerbes "JUGEND MUSIZIERT" konnte in diesem Jahr nicht stattfinden. Anhand übersendeter Musik-Videos wurde der Wettbewerb "JUGEND MUSIZIERT" unter besonderen Bedingungen dennoch durchgeführt. Auch Talente aus dem Oberbergischen Kreis haben am Regional- und Landeswettbewerb erfolgreich teilgenommen. Zu diesem - pandemiebedingten - Format ist ein starkes Nebenprodukt entstanden: die Kreissparkasse Köln (KSK) hat die Produktion eines Filmes zum Wettbewerb gefördert, der für die Bereiche Oberbergischer Kreis und Rheinisch-Bergischer Kreis auf der Homepage der KSK veröffentlicht wird. Daraus hat der Oberbergische Kreis einen weiteren Film entwickelt, der jetzt auf dem Youtube-Kanal des Oberbergischen Kreises www.obk.de/youtube zu sehen ist: 
Das Video enthält den Zusammenschnitt erfolgreicher Musikdarbietungen junger Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Oberbergischen Kreis. " 'JUGEND MUSIZIERT' ist der wichtigste Nachwuchswettbewerb für junge Talente. Der Oberbergische Kreis unterstützt Kinder und Jugendliche bei ihrem kreativen Schaffen. Mit dem Film wollen wir die Erfolge des musikalischen Nachwuchses präsentieren und würdigen und gleichzeitig junge Menschen dazu motivieren, ein Instrument zu erlernen und selbst musikalisch aktiv zu werden", sagt Kreisdirektor Klaus Grootens. 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.