Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2021-08-03

Bundestagswahl: Wahlvorschläge für den Oberbergischen Kreis wurden zugelassen Der Kreiswahlausschuss hat die Wahlvorschläge zur Bundestagswahl in seiner Sitzung am 30.07.2021 zugelassen.

Oberbergischer Kreis. Der Kreiswahlleiter teilt mit, dass der Kreiswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 30.07.2021 einstimmig folgende Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 26.09.2021 zugelassen hat:

Wahlvorschlag Bewerber/in Beruf Geburtsjahr und Ort Wohnort
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Dr. Brodesser, Carsten Diplom-Volkswirt, Mitglied des Deutschen Bundestages 1967,
Lindlar

Lindlar

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Engelmeier, Michaela Generalsekretärin 1960,
Hagen
Lindlar
Freie Demokratische Partei (FDP) von Polheim, Jörg Selbstständiger Bäckermeister 1959, Hückeswagen Hückeswagen
Alternative für Deutschland (AfD) Rummler, Bernd Koch, Hotelkaufmann 1969, Leverkusen Gummersbach
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) Grützmacher, Sabine

Sozialpädagogin

1986, Waldbröl Gummersbach
DIE LINKE (DIE LINKE) Agu, Diyar Student 1999, Gummersbach Gummersbach
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)

Wüster, Philipp Ernst

Elektroniker für Betriebstechnik 1991, Radevormwald Hückeswagen
FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) Abstoß, Christian

Vertriebsrepräsentant im Außendienst

1991, Wipperfürth Marienheide
Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) Pavlidis, Markos Lehrer 1966, Braunschweig Reichshof

Die Beschwerdefrist gegen die Zulassung eines Kreiswahlvorschlages ist am 02.08.2021 abgelaufen. Es wurden keine Beschwerden eingereicht.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.