Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2021-08-09

Impftermine für 12 - bis 15-Jährige Zusätzliches Impfangebot für Jugendliche

Oberbergische Kreis. "Die zusätzlichen Impfangebote am vergangenen Samstag im Impfzentrum des Oberbergischen Kreises und auf dem Campingplatz in Wiehl/Bielstein sind sehr gut angenommen wurden", so Ralf Schmallenbach, Leiter des Impfzentrums. So konnten in der Zeit von 14:00 bis 20:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung ca. 800 Peronen und inclusive ca. 260 12- bis 15-jährige Personen geimpft werden und weitere 70 Personen auf dem Campingplatz in Wiehl/Bielstein. Da bei Kindern und Jugendlichen beziehungsweise ihrer Sorgeberechtigten eine medizinische Beratung und Aufklärung durch Kinder- und Jugendärztinnen bzw. –ärzte stattfinden muss, kam es teilweise zu längeren Wartezeiten.
"Um dieser tollen Nachfrage auch in den nächsten Tagen und am kommenden Samstag gerecht zu werden, empfehlen wir allen Eltern sich über unser Portal www.obk.de/impftermin einen festen Termin zu sichern. Damit möchten wir die Verteilung auf die Öffnungszeit verbessern. Aber wir werden natürlich auch am kommenden Samstag Impflinge ohne Termin annehmen. Darüber hinaus bieten wir auch ab morgen täglich Impftermine für 12 - 15 Jährige über unser Impfportal an. Insgesamt ist es unser Ziel allen Impfwilligen 12-15jährigen auch kurzfristig eine Impfung anzubieten. Daher ist nicht auszuschließen, dass wir in der kommenden Woche weitere Termine anbieten.", so Ralf Schmallenbach weiter. 

Die 12- bis 15-Jährigen müssen durch eine sorgeberechtigte Person ins Impfzentrum begleitet werden. Die Einwilligung zur Impfung hat durch alle sorgeberechtigten Personen zu erfolgen. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, ist es wichtig, die Begleitpersonen auf ein Minimum zu reduzieren. 

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.