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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2021-08-30

Das Kommunale Integrationszentrum sucht neue Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für Paschto und Dari Die Qualifizierung der ehrenamtlichen Dolmetscherinnen und Dolmetscher findet nun online statt

Oberbergischer Kreis. Die bisher jährlich stattgefundene Präsenzschulung zur ehrenamtlichen Sprachmittlerin/ zum ehrenamtlichen Sprachmittler ist erfolgreich in ein Online-Format übertragen worden. Jetzt sucht das Kommunale Integrationszentrum des Oberbergischen Kreises (KI)  interessierte Bürgerinnen und Bürger, die als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler tätig werden möchten und Paschto oder Dari (die beiden Amtssprachen Afghanistans) sprechen. Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sind engagierte Personen, die eine oder mehrere Fremdsprachen sprechen. Sie unterstützen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in verschiedenen Situationen durch ihre Tätigkeit als Übersetzerinnen und Übersetzer. Die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler werden zwar durch das Kommunale Integrationszentrum qualifiziert und begleitet, üben diese Tätigkeit aber nicht beruflich aus.

Nach erfolgreich abgeschlossener Qualifizierung können die Engagierten eine Aufwandsentschädigung für ihren Einsatz über das Kommunale Integrationszentrum erhalten.

Die Qualifizierung findet ausschließlich online im Selbststudium statt. Die Teilnehmenden haben insgesamt bis zu vier Wochen Zeit, sich alle Inhalte zu erarbeiten. In gemeinsamen Austauschtreffen, derzeit über Videochat, werden die Interessenten fachlich begleitet. Um eine enge fachliche Begleitung gewährleisten zu können, ist die Zahl der Teilnehmenden pro Schulungsdurchlauf begrenzt.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifikation sind neben Sprachkenntnissen in einer der genannten Fremdsprachen, Deutschkenntnisse, die mindestens dem Sprachniveau B2 entsprechen, sowie eine gewisse zeitliche Flexibilität und Mobilität.
Interessierte können sich ab sofort bis zum 12. September 2021 per E-Mail wenden an: sprachmittler@obk.de. Ansprechpartnerinnen beim KI sind Frau Daniela Bel und Frau Nicole Frank. Weiterführende Informationen zum Projekt erhalten Sie auf www.obk.de/ki.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.