Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-11
Urlaub im Corona-Zeiten: Was ist zu beachten? Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises informiert über Einreiseregelungen für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer.
Oberbergischer Kreis. Wer aktuell in ein ausgewiesenes Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet (reist, muss bei der Rückkehr nach Deutschland einiges beachten. Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises informiert auf www.obk.de/reiserueckkehr ausführlich über die geltenden Regelungen, die sich aus der Coronavirus-Einreiseverordnung ergeben. Die Bundesregierung schreibt unter anderem eine Anmeldepflicht vor. Bereits vor der Einreise aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet muss eine digitale Einreiseanmeldung über www.einreiseanmeldung.de durchgeführt werden.
Nach der Rückkehr aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet besteht grundsätzlich eine Quarantänepflicht. Verstöße gegen die Quarantäneregeln können mit Bußgeldern geahndet werden! Rückkehrerinnen und –rückkehrer aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten müssen sich direkt nach der Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und absondern (häusliche Quarantäne). Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Die Coronavirus-Einreiseverordnung legt fest, dass die Quarantäne unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig beendet werden kann.