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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2021-10-22

Opferschutz: VHS Oberberg und Kreispolizeibehörde bieten wieder gemeinsam Info-Veranstaltungen an Die Schwerpunkte liegen auf Internetkriminalität und Sicherem Wohnen

Oberbergischer Kreis: Im aktuellen Herbstsemester bietet die VHS-Oberberg wieder drei gemeinsame Veranstaltungen mit der Kreispolizeibehörde des Oberbergisches Kreises an. Die Dozentinnen und Dozenten dieser gebührenfreien Veranstaltungen kommen aus dem Bereich der Kriminalprävention und des Opferschutzes. Die Info-Veranstaltungen werden alle in der VHS-Zentrale in Gummersbach-Niederseßmar stattfinden.

Die Präventionsdienststelle der Kreispolizeibehörde informiert in zwei dieser drei Veranstaltungen über mögliche Risiken in der digitalen Welt und vermittelt Sicherheitstipps, die im Alltag leicht umgesetzt werden können.

Am Samstag, 06. November von 10:00 bis 12:00 Uhr werden im ersten Teil der Veranstaltung "Klicks-Momente für Internetnutzerinnen und -nutzer" folgende Themen näher betrachtet:

  • Persönlichkeitsrechte, Recht am eigenen Bild, Urheberrecht, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
  • Soziale Netzwerke - Romance/Love Scamming
  • Passwortsicherheit

Im zweiten Teil liegen am Samstag, 27. November von 10:00 bis 12:00 Uhr die Schwerpunkte auf:

  • Online-Banking
  • Online-Shopping
  • WLAN, Smart Home, Internet der Dinge (IoT)

Zwischen diesen beiden Veranstaltungen zum Thema Internetsicherheit findet am Samstag, 20. November von 10:00 bis 12:00 Uhr die Info-Veranstaltung "Sicher wohnen - Tipps zum Thema Einbruchschutz“ statt.

Die Präventionsdienststelle der Kreispolizeibehörde informiert hier über wirkungsvollen Einbruchschutz, von der Mechanik über die klassische Alarmanlage bis zur Smart Home-Technologie. Außerdem werden das richtige Verhalten und staatliche Fördermittel thematisiert. 

Anmeldungen nimmt die VHS Oberberg gerne entgegen: Online auf www.vhs-oberberg.de oder per E-Mail an info@vhs-oberberg.de.

Wichtiger Hinweis: Für die Teilnahme an Veranstaltungen der VHS Oberberg ist aktuell ein sog. 3-G-Status-Nachweis erforderlich!

Weitere Informationen auch auf www.polizei-beratung.de

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.