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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2021-11-08

Pferde brauchen ein Kennzeichen im Oberbergischen Kreis Reitkennzeichen und Reitplakette beim Umweltamt beantragen

Oberbergischer Kreis: Neben Wandern und Radfahren ist auch das Reiten eine beliebte Freizeitbeschäftigung im Oberbergischen Kreis. Die Kreisverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Reiten im Wald oder in der freien Landschaft nach den landesrechtlichen Vorschriften nur gestattet ist, wenn das Pferd mit einem gültigen Reitkennzeichen ausgestattet ist.
"Das Reitkennzeichen, bzw. die Reitplakette, die jeweils für ein Kalenderjahr gelten, können beim Umweltamt des Oberbergischen Kreises beantragt werden“, sagt Umweltdezernent Frank Herhaus. Die in der Gebühr enthaltene Reitabgabe wird an die Bezirksregierung weitergeleitet und kommt der Anlage und Unterhaltung der Reitwege zu Gute.

Auf der Internetseite www.obk.de/reitkennzeichen gibt es weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht von Pferden. Der Antrag für Reitkennzeichen und Reitplakette kann darüber auch digital gestellt werden.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.