Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-11
Was tun, wenn der Corona-Test positiv ist? Das Gesundheitsamt beantwortet häufige Fragen mit FAQ und Videos.
Oberbergischer Kreis. Das Infektionsgeschehen hat in den vergangenen Wochen wieder stark zugenommen. Was sich in den täglichen Infektionszahlen widerspiegelt ist für betroffenen Personen mit vielen Fragen verbunden.
Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises beantwortet häufig gestellte Fragen der Bürgerinnen und Bürger auf www.obk.de/faq in Textform und mit Videos. Die Videos sind außerdem über www.obk.de/youtube abrufbar.
„Uns ist wichtig, dass die Menschen gut informiert sind, damit sie dann auch entsprechend der Vorgaben handeln können. Infektionsketten zu durchbrechen ist nach wie vor unser oberstes Ziel. Nur, wenn Betroffene richtig reagieren, kann das gelingen“, sagt Kaija Elvermann, Leitung des Gesundheitsamtes des Oberbergischen Kreises.
Generell ist zu beachten, dass ein positiver Test zur Isolation verpflichtet. Das gilt für vollständig immunisierte Personen (geimpft und genesen) und für ungeimpfte Personen!
Positiver Selbst- bzw. Schnelltest muss mit PCR-Test überprüft werden!
Ein positiver Schnell- bzw. Selbsttest (PoC) muss immer mit einem PCR-Test überprüft werden. Das PCR-Testverfahren ist empfindlicher und verlässlicher als das PoC-Testverfahren. „Der PCR-Test muss durch ein anerkanntes Labor ausgewertet werden. Das schreibt die Test- und Quarantäneverordnung NRW vor“, weiß Kaija Elvermann.
Der Abstrich kann unter anderem in einigen Teststellen, einer ärztlichen Praxis oder direkt im Labor durchgeführt werden oder wird durch das Gesundheitsamt angeordnet. Nach der Entnahme erfolgt die Auswertung im anerkannten Labor. Diese Auswertung nimmt Zeit in Anspruch und dauert mehrere Stunden. Das Ergebnis liegt in der Regel binnen 24 bis 48 Stunden vor.
PCR-Schnelltests kann das Gesundheitsamt nicht anerkennen!
Eine Auswertung in einem PCR-Schnelltestgerät (sogenannter PoC-PCR), wie es in wenigen Teststellen gegen Bezahlung angeboten wird, reicht aktuell nicht aus! „Die Verordnung sieht das nicht vor. Wir können solche Tests, die man als PCR-Schnelltest einordnen kann, nicht anerkennen. Dieses Vorgehen entspricht auch den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts. Die Kosten dafür werden nicht übernommen“, macht Kaija Elvermann deutlich.