Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-16
Geflügelpest – Veterinäramt des Oberbergischen Kreises ruft zu erhöhter Vorsicht auf Tierseuche ist auch in NRW angekommen
Oberbergischer Kreis. Der Herbstzug der Wildvögel ist weitgehend abgeschlossen und viele Zugvögel sind in ihren Winterquartieren. Viele Wildvögel sind mit Aviärer Influenza, dem Erreger der Geflügelpest, infiziert. Die Wildvögel verbreiten das Virus und stellen eine Gefahr für das Hausgeflügel vieler Arten dar. Die Geflügelpest ist sehr ansteckend und kann beim Hausgeflügel zu schweren Krankheitsverläufen bis hin zu massenhaften Todesfällen führen. Im Herbst und Winter begünstigen die niedrigen Temperaturen das Überleben der Geflügelpestviren und führen in der kalten Jahreszeit zu sich schnell ausbreitenden Seuchenzügen, die sich meist im Frühjahr wieder abschwächen.
Bisher gibt es laut dem Friedrich-Löffler-Institut (FLI) keine Hinweise, dass die zirkulierenden Geflügelpestviren eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besitzen.
Der erste Fall im aktuellen Seuchengeschehen dieses Herbstes in einem Hausgeflügelbestand in Deutschland wurde im Oktober 2021 in einem Gänsemastbetrieb in Schleswig-Holstein festgestellt. Durch Wanderbewegungen der Wildvögel auf der Suche nach den besten Rastplätzen breitet sich die Krankheit rasant aus. Inzwischen sind schon 29 Betriebe in mehreren Bundesländern betroffen. In Nordrhein-Westfalen gibt es in den Kreisen Soest und Paderborn acht betroffene Betriebe, in denen die Tiere im Rahmen der Seuchenbekämpfung getötet werden mussten. In diesen Kreisen wurde eine Aufstallungspflicht für jegliches Geflügel angeordnet. Geflügelverkauf im Reisegewerbe ist seit dem dortigen Auftreten in NRW verboten. Im benachbarten Rheinland-Pfalz wurden mehrere verendete Wildvögel positiv auf das Virus getestet und ebenfalls eine Aufstallung des Hausgeflügels angeordnet.