Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2022-01-31

Allgemeinverfügung zu Versammlungen zu Religionsausübungen läuft aus Hohes Schutzniveau soll jedoch bleiben

Oberbergischer Kreis. Weil das Infektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis inzwischen mit dem Infektionsgeschehen auf Bundes- und Landesebene vergleichbar ist, wird die am 31.01.2022 auslaufende Allgemeinverfügung betreffend Versammlungen zur Religionsausübung nicht verlängert. „Es ist aus rechtlichen Gründen in einer solchen Situation nicht mehr darstellbar, dass der Oberbergische Kreis weiterhin einen Sonderweg geht und über die ohnehin geltenden Regelungen der Coronaschutzverordnung hinausgehende Anforderungen aufstellt“, so die Kreisverwaltung.

In einer Videokonferenz am heutigen Montag begrüßten die Vertreter der Religionsgemeinschaften das Auslaufen der Allgemeinverfügung, waren sich aber mit dem Kreis geleichzeitig darin einig, dass das Auslaufen der Allgemeinverfügung nicht dazu führen dürfe, das Schutzniveau im Kontext von Versammlungen zur Religionsausübung zu reduzieren. Etablierte Standards wolle man weitestgehend beibehalten; dass die behördliche Anordnung nunmehr jedoch gegenüber der Eigenverantwortung der Religionsgemeinschaften ein Stück weit zurücktritt, sei angesichts der aktuellen Lage angemessen.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.