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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2022-02-11

Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote der AGewiS in Präsenz nur noch unter 2Gplus-Bedingungen Überwiegend digitale Bildungs-Formate an der AGewiS

Oberbergischer Kreis. „Wir sind sehr froh darüber, dass die Schülerinnen und Schüler der Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren, die einen Beruf als Pflegefachkraft oder Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter anstreben zu über 99 % bereits geimpft sind und sich deshalb mit Blick auf die ab dem 15.03.2022 vorgesehene Impfpflicht für Berufe in Pflege und Rettungsdienst keine Sorgen machen müssen. Die eindrucksvolle Zahl der bereits Geimpften macht zudem deutlich, dass es nur ein sehr geringer Teil des pflegenden und medizinischen Personals ist, dass eine Impfung kategorisch ablehnt“, kommentiert der Betriebsleiter der AGewiS, Kreisdirektor Klaus Grootens, die Situation an der Akademie.
Alle hauptamtlich Lehrenden und Verwaltungsmitarbeitende der AGewiS seien zudem geimpft. „Wir wollen auch gegenüber den Schülerinnen und Schülern mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, dass auch wir als Lehrende und für die AGewiS Verantwortliche selbst eine Impfung nicht scheuen“, so Klaus Grootens.
Gerade weil insbesondere die Auszubildenden, aber auch Teilnehmende an Fort- und Weiterbildungen nach den Präsenzveranstaltungen mit kranken oder alten Menschen in Kontakt kämen, sei es wichtig, auszuschließen, dass aus einer Teilnahme an einer Veranstaltung der AGewiS Infektionsgeschehen in die vulnerablen Gruppen hinein getragen werde. „Deshalb fordern wir ab sofort auch für unsere in Präsenz stattfindenden Fort- und Weiterbildungen 2Gplus-Voraussetzungen ein. Mag dies auch – wenige – Interessierte von einer Teilnahme abschrecken, so möchten wir doch ein klares Statement formulieren, auch gestützt auf unsere fachliche Expertise und unsere Aufgabe als Lehrende“, so Nicole Meyer, Leiterin der Akademie.

Seit dem 24.01.2022 findet die Aus-, Fort- und Weiterbildung an der AGewiS überwiegend in digitaler Form statt, lediglich unverzichtbarer praktischer Unterricht wird in Präsenz durchgeführt. Hierfür müssen alle Teilnehmenden ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.