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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2022-02-16

Warnung „vor“ dem Sturm. Oberbergischer Kreis rät dazu, Medien zu verfolgen. "Beobachten Sie die Entwicklungen und entscheiden Sie je nach Situation“, rät die Kreisverwaltung.

Oberbergischer Kreis. Nachdem Schulministerin Yvonne Gebauer aufgrund des Sturms Xandra für den 17.02.2022 einen landesweiten Unterrichtsausfall angekündigt hat, warnt der Oberbergische Kreis ebenfalls zur Vorsicht: „Bitte beobachten Sie die Hinweise in den Medien und machen Sie Ihre Entscheidungen, ob Sie das Haus verlassen, davon abhängig, wie sich die Wetterlage entwickelt. Beobachten Sie also die Entwicklungen entscheiden Sie je nach Situation“, rät die Kreisverwaltung.

„Wir haben keine Hinweise darauf, dass sich die Situation im Oberbergischen Kreis dramatischer entwickelt, als in anderen Regionen von NRW. Gleichzeitig können wir nach aktueller Einschätzung des Deutschen Wetterdienstes nicht ausschließen, dass wir es auch hier mit einem schweren Sturm zu tun haben werden.“ Die Kreisverwaltung selbst werde ihre Dienststellen morgen im Rahmen der bestehenden Öffnungszeiten und Coronaregelungen geöffnet halten. "Wir behalten uns jedoch vor, bestimmte Angebote, z.B. in den Coronateststellen des Kreises im Falle einer Zuspitzung der Lage auszusetzen und neue Termine zu vereinbaren“, so die Kreisverwaltung weiter.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.