Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2022-02-07

Alles Gute für die weitere Dienstzeit Landrat Jochen Hagt verabschiedet Soldaten.

Oberbergischen Kreis. Jochen Hagt verabschiedete 15 Soldaten der 3. Kompanie des Jägerbataillons 1 aus dem Heimatstandort Schwarzenborn in Hessen in der alten Kantine des Kreishauses. Die Kameraden waren im Rahmen eines Hilfeleistungsantrages in der Kontaktnachverfolgung der Corona-Infektionen im Gesundheitsamt des OBK vom 25. November 2021.- 26. Januar 2022. Im Beisein von Oberstleutnant Thomas Meier, stellvertretender Leiter des Kreisverbindungskommandos (KVK) im Oberbergischen Kreis bedankte sich Landrat Jochen Hagt im Namen der Verwaltung und der Bevölkerung bei den Soldaten. „Vielen Dank für die Unterstützung und Ihr Engagement. Sie haben dazu beigetragen, ein hervorragendes Bild der Bundeswehr abzugeben. Die Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung erkennen, wie wichtig es ist, dass sich zivile und militärische Strukturen ergänzen und dass in Notsituationen auf die Streitkräfte Verlass ist. Somit darf ich Ihnen versichern, dass wir Ihren Einsatz zu schätzen wissen.“

Zurück an ihrem Heimatstandort werden die Soldaten wieder Aufgaben in der Bündnis- und Landesverteidigung übernehmen. Die Ablösung erfolgt auf Grundlage des nächsten Hilfeleistungsantrages durch Angehörige des Luftwaffen-Truppen-Kommandos in Köln-Wahn. Diese ergänzen die 12 weiteren Soldaten aus der gleichen Einheit, die in den Impfstellen des Oberbergischen Kreises eingesetzt sind. Abschließend bedankt sich der Landrat ausdrücklich für die gute und bewährte Zusammenarbeit mit dem KVK und wünscht den verabschiedeten Kameraden „alles Gute für die weitere Dienstzeit“.
 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.