Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2022-02-28

Landesfinale NRW der Handball-Schulmeisterschaften erneut in Gummersbach Der Oberbergische Kreis hat bereits zum achten Mal in Folge den Zuschlag für die Ausrichtung der Finalspiele um die nordrhein-westfälischen Schulmeisterschaften im Handball erhalten.

Oberbergischer Kreis. Es starten am 15.03.2022 ab 11:00 Uhr in der Schwalbe-Arena in Gummersbach die Mädchen in den Wettkampfklassen II und III (entsprechend den Spielklassen der B- bzw. C-Jugend). Am 16. März 2022 finden die Spiele der Jungen in den gleichen Altersklassen statt. Die Siegerehrungen erfolgen jeweils im Anschluss der Turniere gegen 17:00 Uhr. Die Landesmeister qualifizieren sich für das Bundesfinale in Berlin.

Auch in diesem Jahr sind bei den Landesmeisterschaften wieder Mannschaften oberbergischer Schulen vertreten. Das Städtische Lindengymnasium Gummersbach qualifizierte sich bei den Mädchen in beiden Wettkampfklassen und die Gesamtschule Marienheide bei den Jungen in der Wettkampfklasse II.

Unterstützt wird die Veranstaltung von professionellen Schiedsrichtern und Wettkampfrichtern.

Unter Berücksichtigung der aktuellen geltenden Hygiene – und Infektionsschutzregelungen ist zu den Turnieren jeder Handballbegeisterte herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei, für das leibliche Wohl sorgt die Sportklasse der Gesamtschule Marienheide.  

Aktuelle Informationen zu den teilnehmenden Mannschaften, den Spielplänen und den Ergebnissen an den beiden Spieltagen finden Sie unter www.obk.de/handball.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.