Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2022-04-08

Gute Gründe für den Zensus auch im Oberbergischen Kreis Planungsgrundlagen werden geschaffen

Oberbergischer Kreis. Durch den Zensus stehen auch im Oberbergischen Kreis verlässliche Einwohnerzahlen der Gemeinden, der Länder und der Bundesrepublik zur Verfügung. Die Befragung an rund 5.600 Adressen startet in fünf Wochen.
Die amtliche Einwohnerzahl ist eine wichtige Grundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen: Zum Beispiel werden auf dieser Basis Wahlkreise eingeteilt und auch die Stimmenverteilung im Bundesrat orientiert sich an den Einwohnerzahlen. Zudem werden Ausgleichszahlungen wie der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich sowie EU-Fördermittel pro Kopf berechnet.
Für diese Planungen werden aktuelle und genaue Einwohnerdaten benötigt - alle zehn Jahre trägt der Zensus dazu bei, dass diese Planungsgrundlagen vorhanden sind. Ähnlich wie bei einem Unternehmen, das einmal im Jahr eine Inventur macht, wird alle zehn Jahre durch die Stichprobe und darauf aufbauende Hochrechnungen der Datenbestand auf den neuesten Stand gebracht. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter www.obk.de/zensus2022

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.