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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2022-05-06

Zensus 2022: Auch Wohnungen werden gezählt Gebäude- und Wohnungszählung des Statistischen Landesamtes. Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für die Wohnraum-Planung.

Oberbergischer Kreis. In einer Woche startet der Zensus 2022 im Oberbergischen Kreis. Dabei wird auch eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) vorgenommen. Ziel ist die flächendeckende und vollzählige Erfassung aller am Erhebungsstichtag bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften sowie der darin befindlichen Wohnungen.

Die GWZ ist keine Stichprobe, sondern eine Vollerhebung. Auskunftspflicht besteht für alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der Raumplanung. Die „Erhebungsstelle Zensus“ des Oberbergischen Kreises ist für diese Erhebung nicht zuständig, sondern das Statistische Landesamt Nordrhein-Westfalen.

Sie finden weitere Informationen auf den Internetseiten des Statistischen Landesamtes

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