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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2022-04-06

MuseumsWerkstatt Schloss Homburg startet im Mai Klein und Groß können mit einem vielseitigen Programm gemeinsam kreativ werden

Oberbergischer Kreis. Im Frühling öffnet die MuseumsWerkstatt Schloss Homburg in Nümbrecht wieder mit einem vielfältigen Programm.

Los geht es mit dem offenen Format Friemeln und Frickeln.
Dabei können die Teilnehmenden ihrer Phantasie freien Lauf lassen. In der GartenWerkstatt wird den ganzen Nachmittag gefriemelt und gefrickelt.

Mittwoch, 18.05.2022 zwischen 12:00 und 16:00 Uhr.
Der Einstieg ist jederzeit und ohne Anmeldung möglich, einfach vorbeikommen!
Kosten: 5 € p.P.

Nach einer arbeitsreichen Woche wird das Wochenende mit der After Work Art, einem geselligen Kunstworkshop, eingeleitet. Bei Snacks und Getränken wird geschnipselt, geklebt und gemalt.
Mit Papier, Pappe, Farben, Holz, Stoff und vielen weiteren Materialien wird viel ausprobiert und dann individuelle große und kleine Collagen gestaltet.
Freitag, 13. 05.2022, 18:00 bis 21:00 Uhr
Kosten: 10€ p.P., Anmeldung erforderlich

Die KUNSTWERKSTATT Köln hat einen Außentermin in der MuseumsWerkstatt. Blühende Blumen, beeindruckende Bäume und grüne Gartenimpressionen in ihrer ganzen Vielfalt gibt es bei Watercolour Botanicals.
Sonntag, 15.05.2022, 10:00 bis 15:00 Uhr
Kosten: 10 p.P., Anmeldung erforderlich

Zu Feder und Tinte wird beim Kaffeeklatsch gegriffen. Bei Kaffee und Kuchen dreht sich alles um Schönschrift – von Sütterlin bis zum heutigen Trend des Handlettering.
Mittwoch, 18.05.2022, 15:00 bis 17:00 Uhr
Kosten: 10 p.P., Anmeldung erforderlich


Das Programm der MuseumsWerkstatt Schloss Homburg wird gefördert durch die RheinEnergie Stiftung Kultur.

Anmeldung und weitere Informationen:
Miriam Klein, Museum Schloss Homburg, Tel. 02293 9101-17, muspaed@obk.de, www.schloss-homburg.de.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.