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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2022-04-25

Schreibworkshop mit Regionenschreiberin Ulrike Anna Bleier Kostenloses Angebot zum Thema "Meine Straße der Arbeit"

Oberbergischer Kreis. Die Regionenschreiberin Ulrike Anna Bleier wandert seit März dieses Jahres die "Straße der Arbeit" ab, unterhält sich mit Menschen, die sie auf ihrem Weg begleiten und erfasst dabei den Oberbergischen Kreis und seine Bewohnerinnen und Bewohner in literarischen Texten. Ulrike Anna Bleier bietet darüber hinaus jetzt einen Schreibworkshop an, in dem sich die Teilnehmenden mit ihrem eigenen Arbeitsleben befassen. "Unsere tägliche Arbeit ist mehr als Mittel zum Zweck; sie ist ein wesentlicher Bestandteil unseres eigenen Lebens und ein Puzzlestein im gesellschaftlichen Gefüge", sagt die Regionenschreiberin. In dem Schreibworkshop geht es um Fragen über bezahlte und unbezahlte Arbeiten, die die Teilnehmenden in ihrem Leben geleistet haben und um Erlebnisse mit Kolleginnen und Kolleginnen und mit Vorgesetzten. Auch Antworten auf die Frage: 'Womit war und bin ich glücklich, womit weniger?' werden literarisch umgesetzt", sagt Ulrike Anna Bleier. "Es kann jede und jeder mitschreiben, Vorkenntnisse sind nicht notwendig!"

Der Schreibworkshop "Meine Straße der Arbeit" wird in Kooperation mit EngelsArt und durch die Unterstützung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW kostenlos angeboten und ist auf maximal 12 Teilnehmende begrenzt. Er findet statt am Samstag, 30. April 2022 von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Altes Baumwolllager, Engels-Platz 2 in 51766 Engelskirchen.

 Anmeldung ist erforderlich per E-Mail unter: bergisches-land@stadt-land-text.de

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.