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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2022-04-27

Landtagswahl am 15. Mai 2022 Informationen rund um die Wahl im Kreishaus

Oberbergischer Kreis. Der Oberbergische Kreis bietet am Abend der Landtagswahl wieder Informationen rund um den Wahlausgang in Oberberg. Im Kreishaus sowie über Telefon und Internet informiert die Kreisverwaltung am 15. Mai 2022 umfassend über die Ergebnisse aus den Wahlkreis 23 – Oberbergischer Kreis I und 24 – Oberbergischer Kreis II.

Neben den Vertretern der Politik sind interessierte Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, sich vor Ort oder bequem von zu Hause zu informieren. Ab 17:30 Uhr ist das Foyer des Kreishauses in Gummersbach geöffnet. Mit den ersten Ergebnissen wird ab 18:30 Uhr gerechnet, das vorläufige amtliche Endergebnis wird gegen 20:30 Uhr erwartet.

Im Sitzungsraum des Erdgeschosses werden die aktuell eingehenden Ergebnisse auf eine Leinwand projiziert und erläutert. Zudem sind die Ergebnisse aus den kreisangehörigen Städten und Gemeinden an Bildschirmen im Kreishausfoyer abrufbar. Dort erhalten Sie gerne auch gezielt Einzelauskünfte.

Da es keine festen Sitz- oder Stehplätze geben wird, ist zudem eine medizinische Maske (FFP2/OP-Maske) zu tragen.

Die Ergebnisse der Landtagswahl aus den Wahllokalen im Oberbergischen Kreis können interessierte Bürgerinnen und Bürger am Wahlabend bei der Kreisverwaltung auch telefonisch unter der Rufnummer 02261 88-7370 erhalten.

Des Weiteren werden die Wahlergebnisse aus dem Oberbergischen Kreis unmittelbar nach Eingang bei der Kreisverwaltung ins Internet gestellt. Während des Wahltags sind die Ergebnisse über die Internetseite www.obk.de abrufbar. Ausführliche Hintergrundinformationen zum Thema Wahlen erhalten Sie bereits jetzt auf www.obk.de/wahlen.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.