Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-24
Jugendämter und Beratungsstellen unterzeichnen Kooperationsvereinbarung Spezialisierte Beratung gegen sexualisierte Gewalt wird ausgebaut: Betroffene erhalten kreisweit Unterstützungsangebote
Oberbergischer Kreis. Am 20.05.2022 unterzeichneten der Oberbergische Kreis, die Städte Radevormwald, Wipperfürth, Gummersbach und Wiehl sowie der Verband der Kath. Kirchengemeinden im Oberbergischen Kreis, der Verein nina + nico und der Kirchenkreis An der Agger eine „Gesamtkooperationsvereinbarung zum Ausbau der Beratungsangebots- und Koordinationsstrukturen bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Oberbergischen Kreis“.
Alle fünf Jugendämter und die vier zuständigen Beratungsstellen im Oberbergischen Kreis kooperieren nun eng, um die bisher nicht ausreichenden Beratungskapazitäten aufzustocken. So soll dem vorhandenen Bedarf Rechnung getragen werden. Hierfür wurden für 4,5 neue Stellen Fördermittel vom MKFFI des Landes NRW akquiriert. Die Beteiligten streben an, nun den vorhandenen Bedarf an spezialisierter Beratung abzudecken und den Betroffenen von sexualisierter Gewalt kreisweit adäquate Unterstützung anzubieten.
Der Oberbergische Kreis als ländlich geprägter Flächenkreis, mit teilweise langen Anfahrtswegen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten, möchte mit einem gemeinsamen Handlungs- und Maßnahmenkonzept einen verbesserten Schutz von Kindern- und Jugendlichen auf den Weg bringen und die Beratungssituation vor Ort flächendeckend ausbauen und verbessern, um die Wartezeiten zu verkürzen sowie eine lückenlose Versorgungssituation zu gewährleisten. Schon jetzt reichen die Kapazitäten weder bei den Beratungsstellen noch bei den niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus, um nur die jetzt schon bekannt gewordenen Fälle zeitnah zu betreuen. „Das hier geschaffene Beratungsangebot ist ein wichtiger Baustein beim Ausbau des (präventiven) Kinderschutzes, den wir kontinuierlich weiterentwickeln möchten“, berichtet Kreissozialldezernent Ralf Schmallenbach. Im Rahmen der Entwicklung und Durchführung der vielfältigen Jugendhilfeaufgaben steht das Thema „sexualisierte Gewalt“ immer deutlicher im Fokus. Die Beratungsstellen berichten von einem gestiegenen Beratungsbedarf in diesem umfänglichen Themenfeld im Beratungskontext oder mit einer direkten Anfrage nach Hilfe. Sowohl Mädchen als auch Jungen werden Betroffene sexualisierter Gewalt. Oft bleiben die Taten lange unentdeckt und nur wenige Betroffene schaffen es, über das Erlebte zu sprechen. Sexualisierte Gewalt in der Kindheit und Jugend wirkt nach. Zeitnahe, leicht zugängliche und individuelle Hilfen sind unverzichtbar, um der Gewalterfahrung angemessen zu begegnen. Um sich aus der Missbrauchssituation zu befreien, benötigen sie professionelle Hilfe, die zeitnah und ortsnah niederschwellig erreichbar sein muss. „Nicht nur die Verbesserung ihrer Situation, sondern auch die Aufklärung und Prävention ist eine wichtige Zukunftsaufgabe für die betroffenen Kinder, ihre Familien und für die Gesellschaft.“, so Thomas Hein Thomas Hein Fachbereichsleiter Jugend und Familie Stadt Gummersbach.
Die Kooperationsvereinbarung wurde geschlossen, um den Ausbau der Beratungsangebots- und Koordinationsstrukturen bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Oberbergischen Kreis zu gewährleisten. Die diesbezüglich spezialisierte Prävention und Beratung soll ausgebaut und gefördert werden. Betroffene von sexualisierter Gewalt sowie deren Familien sollen durch spezialisierte Beratungsstrukturen die Zugänge erleichtert werden sowie durch spezialisierte Fachberatung qualifizierte und auf ihre Situation zugeschnittene psychosoziale Beratung und / oder Therapieangebote erhalten. „Die Kooperationspartner bilden eine begleitende Steuerungsgruppe, die sich zu strategischen Überlegungen bezüglich einer qualifizierten Versorgung der Zielgruppe verpflichtet“, ergänzt Birgit Steuer Leiterin der Koordinierungsstelle für Gesellschaftliche Entwicklung im Oberbergischen Kreis. Das neu geschaffene spezialisierte Beratungsangebot soll flächendeckend und bedarfsgerecht kreisweit zum Einsatz kommen.