Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-31
Geflügelpest: Ausbruch in einer Geflügelhaltung in Reichshof Der Oberbergische Kreis informiert auf www.obk.de/gefluegelpest
Oberbergischer Kreis. Nachdem am Freitag (28.10.2022) in einer Geflügelhaltung in Reichshof der Verdacht auf Geflügelpest festgestellt wurde, hat nun das Friedrich-Löffler-Institut das hochansteckende Influenzavirus H5N1 nachgewiesen. Damit ist der Ausbruch der sogenannten Geflügelpest amtlich festgestellt. Bei dem betroffenen Betrieb handelt es sich um eine gemischte Haltung mit Hühnern, Fasanen, Enten und Ziervögeln. Die Tiere des Bestandes zeigten keine Krankheitssymptome. Allerdings wurde in allen untersuchten Enten hochgradig ansteckendes Geflügelpestvirus nachgewiesen. Alle Tiere des Bestandes mussten am Samstag (29.10.2022) getötet werden.
Der Oberbergische Kreis hat eine Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet
Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, finden derzeit weitreichende Untersuchungen von Tieren weiterer Bestände statt. Die Geflügelhaltungen, die in den letzten Wochen Geflügel von dem Ausbruchsbestand gekauft und eingestallt haben, tragen als Kontaktbetriebe ein besonders hohes Risiko. In diesen Betrieben wird alles Geflügel von Tierärzten des Veterinäramtes eingehend untersucht und beprobt. Eine Schutzzone und eine Überwachungszone wurden eingerichtet, innerhalb derer für Geflügelhaltungen und -transporte strenge Auflagen gelten. Die Betriebe unterliegen der amtlichen Beobachtung und es gilt eine Aufstallungs- und Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels. Geflügeltransporte in diesem Bereich sind verboten, Eier dürfen aus den Betrieben grundsätzlich nicht verbracht werden, Ausnahmegenehmigungen können im Einzelfall durch das Veterinäramt erteilt werden.