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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2022-12-01

Geflügelpest eingedämmt Aufhebung der Schutzzonen

Oberbergischer Kreis. Nachdem Ende Oktober in einer Geflügelhaltung in Reichshof und kurz danach in Morsbach sowie in der angrenzenden Gemeinde Windeck die Geflügelpest festgestellt wurde, wurden durch das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises für große Teile des Südkreises weitreichende Sperrmaßnahmen für Geflügelhaltungen verhängt. Jetzt konnten die ersten strengen Auflagen etwas gelockert werden, da umfangreiche Untersuchungen der Veterinäre ergeben hatten, dass die gefährliche Krankheit sich nicht weiter ausgebreitet hatte. So konnten in den letzten Tagen alle drei Schutzzonen aufgehoben werden, während die Überwachungszonen noch einige Tage bestehen bleiben. Die Schutzzonen mussten im Umkreis von 3km um die infizierten Geflügelhaltungen eingerichtet werden. In der Schutzzonen waren strenge Einschränkungen nötig, um die Weiterverbreitung des Geflügelpestvirus zu verhindern. Die größeren Überwachungszonen mit 10km Umkreis um die Ausbruchsbetriebe gelten noch weiter, ihre etwas leichteren Einschränkungen sind jetzt auch in den ehemaligen Schutzzonen anzuwenden. Einen genauen Überblick über die Ausdehnung der Sperrzonen sowie die einzuhaltenen Maßnahmen finden Sie auf der Homepage des Oberbergischen Kreises www.obk.de unter Informationen zur Geflügelpest eingesehen werden.

Fragen zur aktuellen Seuchenlage und Vorbeugemaßnahmen beantwortet das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 02261 88-3888.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.