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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2022-12-09

Alle Maßnahmen aufgehoben Aktuell keine Fälle von Geflügelpest im Oberbergischen Kreis.

Oberbergischer Kreis. Nachdem im Oberbergischen Kreis am 28.10.2022 die Geflügelpest festgestellt wurde, sind nun endgültig alle Maßnahmen aufgehoben und es gibt aktuell keine weiteren Verdachtsfälle.

Das Veterinäramt weist allerdings darauf hin, dass weiter eine Gefahr für die Geflügelhaltungen besteht. Der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Stefan Kohler, geht davon aus, dass das Aviäre Influenzavirus in der Wildvogelpopulation weiter zirkuliert. Untersuchungen von Wildvögeln im Oberbergischen Kreis waren zwar bisher negativ, allerdings werden in NRW und auch im angrenzenden Rheinland-Pfalz immer wieder Nachweise des Virus bei Wildvögeln gemeldet. Das Risiko eines weiteren Geflügelpestausbruches wird bis zum Ende des Vogelzuges im April weiter als extrem hoch angesehen. Das Veterinäramt empfiehlt deswegen, die im Rahmen der Sperrmaßnahmen eingerichteten Biosicherheitsmaßnahmen wie die Bereitstellung von Desinfektionsmittel und Schutzkleidung oder die Abdeckung von Geflügelhaltungen vorerst beizubehalten.

Der Leitfaden kann ebenso wie die empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen und weitere Informationen zum Thema Geflügelhaltung auf der Homepage des Oberbergischen Kreises unter www.obk.de/gefluegelpest eingesehen werden.

Fragen zur aktuellen Seuchenlage und Vorbeugemaßnahmen beantwortet das Veterinäramt unter der Telefonnummer 02261 88-3940.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.