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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2023-01-02

Ehrenamtsinitiative Weitblick startet kostenloses Kursangebot zur Nutzung von PC, Tablets und Handies Ab Januar 2023 bieten Digitallotsinnen und -lotsen mehrmals Schulungen und Treffen an

Oberbergischer Kreis. Wie berichtete, startet die Ehrenamtsinitiative Weitblick des Oberbergischen Kreises am Standort Engelskirchen "digital" ins neue Jahr. Bereits am Mittwoch, 18. Januar gibt es mit dem "Digi-Café" ein Kursangebot für Bürgerinnen und Bürger zur Nutzung von PC, Tablets und Handies im Alten Baumwolllager am Engels-Platz 2 in Engelskirchen (hinter dem Rathaus). Dabei wird auch ein Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Engelskirchen in einem Kurzvortrag erklären, wie die Angebote des "digitalen Rathauses" genutzt werden können. Im Anschluß daran können die Teilnehmenden dies üben und es bleibt ausreichend Zeit, um Fragen zum Umgang mit digitalen Geräten zu klären. 

Die motivierten Digitallotsinnen und -lotsen bieten mehrmals im Jahr Kurse und Treffen an, dazu zählen vierwöchige Grundkurse, die dreimal im Jahr durchgeführt werden. 
Der nächste Kurs startet am Montag den 30.1.2023 um 18:00 Uhr. Anmeldungen sind schon jetzt möglich! Die Gruppe möchte im Alten Baumwolllager auch regelmäßig Kurzvorträge anbieten. Die ehrenamtlich tätigen Digitallotsinnen - und lotsen erklären dabei beispielsweise, wie ein Fotobuch erstellt wird oder Homebanking sicher erledigt werden kann. Das können die Teilnehmenden nach den Vorträgen direkt ausprobieren. Weitere Informationen auf www.obk.de/weitblick und telefonisch bei der Standortlotsin Gitta Quercia-Naumann: 0152 27 37 84 28.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.