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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2023-04-18

"Wegwerfen - Nein danke!" - Das Repair Café Waldbröl hilft wieder ehrenamtlich Die Ehrenamtsinitiative Weitblick öffnet am 29.04.23 wieder das Repair Café in Waldbröl

Oberbergischer Kreis. „Reparieren statt Wegwerfen“ - mit diesem Anspruch helfen die ehrenamtlich Tätigen der Ehrenamtsinitiative Weitblick des Oberbergischen Kreises auch im Repair Café Waldbröl. Die technisch und handwerklich versierten Reparateure retten beispielweise Handies, Toaster, Staubsauger und die gerissene Hose vor dem Mülleimer. "Wir freuen uns über einen neuen ehrenamtlich tätigen Reparateur in unserem Team, der die innovative Technik des 3D Druckens mitbringt. So konnten vor Ort bereits Ersatzteile einfach gedruckt werden", sagt Weitblicklotse Michael Käsberg, der sich seit Jahren im Repair Café Waldbröl engagiert.

Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bieten auch Unterstützung im Umgang mit neuen Medien wie Smartphone, Tablet, PC und  Navigationssysteme für Senioren an. "Außerdem sammeln wir alte Handies, die dann zum Recycling verschickt werden, denn es stecken wichtige Rohstoffe darin. Jedes Gerät zählt", sagt Michael Käsberg.

Das Repair Café Waldbröl öffnet an jedem letzten Samstag im Monat, so auch am
Samstag, 29.04.2023 wieder, von 9:30 Uhr bis 13:00 Uhr im Bürgerhaus (Eingang auf der Rückseite), Kaiserstraße 82 in 51545 Waldbröl. 

"Mit Hilfe von Repair-Cafés wird Müll und Verschwendung aktiv vermieden, denn die reparierten Gegenstände werden länger genutzt. Außerdem gibt es für die Ratsuchenden und die Reparateure viele nette Begegnungen und das gemütliche Zusammensein bei Kaffee und Kuchen", sagt der Weitblicklotse Michael Käsberg. 

Eine Anmeldung zum Besuch des Repair Cafés ist nicht notwendig. Nähere Informationen auch unter Telefon 01573 0961262 und auf www.obk.de/weitblick.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.