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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2023-06-02

Ehrenamtsinitiative Weitblick unterstützt Nachbarschaftshilfe in Engelskirchen Weitblicklotsin Ingrid Walbeck koordiniert das ehrenamtliche Projekt

Oberbergischer Kreis. Miteinander. Füreinander - unter diesem Motto ist die Nachbarschaftshilfe Engelskirchen ehrenamtlich aktiv. Damit verstärkt Ingrid Walbeck, als weitere Lotsin der Ehrenamtsinitiative Weitblick des Oberbergischen Kreises, den Standort Engelskirchen.

„Miteinander. Füreinander“ Nachbarschaftshilfe Engelskirchen richtet sich an ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Hilfe bei Einkäufen, Behördengängen, Kleinigkeiten im Haushalt/Garten und vielem mehr benötigen. Auch Menschen, die dauerhaft eingeschränkt sind, können die ehrenamtliche Hilfe in Anspruch nehmen. 
Die Tätigkeiten beschränken sich auf geringfügige Aufgaben, für die in der Regel keine Handwerker oder Dienstleister beschäftigt werden müssen.

Die erbrachte Hilfe ist immer ehrenamtlich und kostenfrei.

Wer Interesse hat, sich im persönlichen Zeitrahmen einzubringen, wendet sich an das:

Weitblick-Büro des Oberbergischen Kreises
Rathaus Engelskirchen
Zimmer 124
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen

Persönliche Sprechstunde: 
Donnerstags von 10:00 bis 12:00 Uhr 
Telefon: 02263 83-181 

Telefonische Sprechstunde:
dienstags in der Zeit von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr unter der Rufnummer 01575 2998090.

Hilfsanfragen- und Angebote können auch per E-Mail: nachbarschaftshilfe-engelskirchen@weitblick-obk.de eingereicht werden. 

Weitere Informationen auf www.obk.de/weitblick.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.