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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2023-06-15

Kreis ergreift Maßnahmen, um Brandschutz in Bergneustädter Gebäuden sicher zu stellen Landesweite Kontrollaktion offenbarte Gefahrenlage

Oberbergischer Kreis. Nach einer Begehung von Wohnhäusern in Bergneustadt - Hackenberg, auf Veranlassung des NRW-Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, wurden bei drei Gebäudekomplexen erhebliche Brandschutzmängel festgestellt. An der Begehung hatte auch die Brandschutzdienststelle des Oberbergischen Kreises auf Wunsch der Stadt Bergneustadt teilgenommen. 

Aufgrund einer akuten Gefahrenlage musste ein Mehrfamilienhaus kurzfristig geräumt werden. Dies erfolgte unter Beteiligung des Kreisbauamtes, der Stadt Bergneustadt und der Feuerwehr Bergneustadt sowie eines Sprachmittlers und eines Sozialarbeiters: Fünf Bewohnerinnen und Bewohner des Mehrfamilienhauses wurden noch am Mittwochabend durch die Stadt Bergeneustadt anderweitig untergebracht. Bis zum heutigen Mittag (Donnerstag, 15.06.2023) wurden die restlichen 23 Bewohnerinnen und Bewohner ebenfalls durch die Stadt Bergneustadt anderweitig untergebracht.

Bei den übrigen beiden Häusern erfolgen derzeit Kompensationsmaßnahmen, damit die Bewohnerinnen und Bewohner in ihren Wohnungen verbleiben können. 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.