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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2023-07-24

Engagementpreis NRW 2024: Kreis motiviert Oberbergische Initiativen sich zu bewerben Auszeichnung für nachhaltiges Engagement in NRW

Oberbergischer Kreis. Mit dem Engagementpreis NRW 2024 sollen vorbildliche Projekte des Ehrenamts gewürdigt und bekannt gemacht werden. „Gerade im Oberbergischen Kreis haben wir ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement. Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn sich die oberbergischen Initiativen bewerben und eine entsprechende Anerkennung auch durch das Land NRW erfahren“, sagt Landrat Jochen Hagt. Ab sofort können sich gemeinnützige Initiativen, Vereine, Verbände und Stiftungen, gGmbHs sowie öffentliche Einrichtungen um den Engagementpreis NRW 2024 bis zum 30. September 2023 bewerben. Deshalb weist der Oberbergische Kreis explizit auf die Information der Staatskanzlei NRW hin.

Engagementpreis NRW 2024 unter dem Motto »Nachhaltig engagiert in Nordrhein-Westfalen«

Die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen Andrea Milz, hat diesen Preis ausgelobt. Ausgezeichnet werden herausragende ehrenamtliche Projekte in den Bereichen Ökologie, Ökonomie und Soziales, deren Ansätze und Ideen darauf ausgerichtet sind, Menschen stärker für das Thema Nachhaltigkeit und nachhaltige Entwicklung zu sensibilisieren und zu eigenem nachhaltigen Handeln anzuregen. Neben einem Publikumspreis werden ein Jurypreis und zwei Sonderpreise vergeben. Die Preise sind mit jeweils 5.000 Euro dotiert.

Weitere Informationen finden Sie unter www.obk.de/ehrenamt in der Rubrik Aktuelles; außerdem in der Rubrik Servicestelle Ehrenamt (Fördermittel und Förderpreise).
Die Ausschreibung finden Sie unter www.engagiert-in-nrw.de/ausschreibung.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.