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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2023-07-25

Mit dem Kulturrucksack kreativ den Oberbergischen Kreis entdecken Kostenlose Fotografie-Workshops für Kinder zwischen 10 und 14 Jahren

Oberbergischer Kreis. Mit der SkulPtURENSUCHE wird es im September an drei Orten des Oberbergischen Kreises ein offenes und kostenfreies kreatives Angebot rund um das Thema Fotografie für alle Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 14 Jahren geben. In Wipperfürth, Gummersbach und Nümbrecht können die Teilnehmenden fotografisch die Städte und Gemeinden erkunden und besonders spannende und ästhetische Spuren und Skulpturen im öffentlichen Raum festhalten: Von einer aufwendigen Brunnenanlage über interessant gewachsene Baumwurzeln bis zu außergewöhnlichen Mustern von Kaugummi auf dem Boden.
Ein kreativer Blick auf ihre Lebensumwelt soll den Kindern und Jugendlichen die Augen öffnen für neue Perspektiven. Ihre Bilder werden später in einer Ausstellung zu sehen sein.

Begleitet werden die jungen Teilnehmenden von dem Fotograf Joachim Gies, der für das Ausstellungs- und Buchprojekt „Kunst im Öffentlichen Raum – Oberbergischer Kreis“ in den letzten Jahren das gesamte Kreisgebiet bereist und fotografisch beleuchtet hat.

Die Workshops finden jeweils Samstags von 11:00 bis 16:00 Uhr statt.

  • am 16.09.2023 in Wipperfürth
  • am 23.09.2023 in Gummersbach
  • am 30.09.2023 in Nümbrecht

Realisiert werden die Angebote im Rahmen des Förderprogramms Kulturrucksack NRW, die in diesem Jahr zum ersten Mal auch im Oberbergischen Kreis stattfinden. Ziel des Programms ist es, Kindern und Jugendlichen kostenlose oder ermäßigte Kultur-Angebote zu eröffnen und die Teilhabe am kulturellen Leben zu fördern.

Weitere Informationen und Anmeldung per E-Mail: kulturrucksack@obk.de 
und auf www.obk.de/kulturrucksack.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.