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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2023-10-17

Unterhaltsvorschuss Online – Ab sofort digital! Wahlweise analog oder digital möglich.

Oberbergischer Kreis. Wenn der andere Elternteil den Unterhalt nicht vollständig oder gar nicht zahlt, haben Kinder von Alleinerziehenden Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann ab sofort auch komplett online ausgefüllt werden.

Die Vorteile:

  • Alle Informationen auf einen Blick
  • Antrag einfach ausfüllen und Nachweise hochladen
  • Alles bequem von überall aus erledigen

Der Online Antrag verfügt über einen vorgeschalteten Schnell-Check, mit dem bereits geprüft werden kann, ob ein etwaiger Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie unter www.obk.de/unterhaltsvorschuss

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.