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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2023-11-27

„Örtliche Planung 2023": Bestand, Quantität und Qualität pflegerischer Angebote im Oberbergischen Kreis Kreise und kreisfreie Städte sind gesetzlich verpflichtet, eine örtliche Planung zu erstellen

Oberbergischer Kreis. Die sogenannte "Örtliche Planung" für den Oberbergischen Kreis ist unter anderem eine Bestandsaufnahme aller pflegerischen Angebote im Oberbergischen Kreis. Es wird festgestellt, ob qualitativ und quantitativ ein bedarfsdeckendes Angebot für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht. Ebenfalls wird ermittelt, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.

Die Örtliche Planung umfasst den Bereich der komplementären Hilfen, ambulante Pflege sowie die bestehende Wohn- und Pflegeformen. Des Weiteren ermittelt sie anhand von Pflegequoten eine Prognose der zu erwartenden Pflegebedürftigkeit sowie prognostizierte Bedarfe in den unterschiedlichen pflegerischen Angeboten.

Durch die Örtliche Planung wird allen Akteuren im Pflegebereich sowie den oberbergischen Kommunen die Möglichkeit gegeben auf Basis dieser Daten die Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungstrukturen bedarfsgerecht und somit zukunftsorientiert zu gestalten.

Die Örtliche Planung 2023 erhalten Sie auf www.obk.de/oertlicheplanung.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.