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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2023-12-22

Auffrischungsveranstaltung für Jugendleiter Das Jugendamt des Oberbergischen Kreises bietet in Kooperation mit der Begegnungsstätte in Bergneustadt eine Auffrischungsveranstaltung für Inhaber der bundesweit gültigen Jugendleitercard...

Oberbergischer Kreis. Der Kurs richtet sich an Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre, die regelmäßig mit einer Gruppe von Kindern oder Jugendlichen zusammenarbeiten oder Ferienfahrten für Kinder oder Jugendliche organisieren bzw. begleiten. Da dies ein Auffrischungsveranstaltung ist, müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kurses bereits im Besitz einer Jugendleitercard sein. 
Die Veranstaltung findet am Samstag, dem 24.02.2024 in der Zeit von 8:00 – 17:00 Uhr in der Begegnungsstätte Hackenberg in Bergneustadt statt.

Referentinnen an diesem Tag sind Dorothee Nohn und Kerstin Krögis von ServIn, der Servicestelle für außerschulische Inklusion des Oberbergischen Kreises sowie Jörg Brück vom Team der Jugendförderung des Kreisjugendamtes. Das Thema dieser Fortbildung ist „Räume für Vielfalt in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit“. Es Fragen behandelt wie: „Was sind gute Rahmenbedingungen für inklusive Angebote?“ und „Wie gestalten wir offene Orte?“. Auch werden die Finanzierungsmöglichkeiten für inklusive Maßnahmen und Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes besprochen. Dabei werden sich theoretische Wissensvermittlung und praktische Workshop-Arbeit die Waage halten. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung berechtigt zur Verlängerung der Juleica. Anmeldungen sind ab sofort bei dem zuständigen Kreisjugendpfleger, Herrn Jörg Brück (Telefon: 02261 88-5156, E-mail: jugendpflege@obk.de) möglich. Weitere Informationen zur Juleica gibt es auf www.obk.de/juleica.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.