Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2024-01-02

Abschaffung Monatlicher Probealarm Sirenen im Oberbergischen Der Oberbergische Kreis möchte hiermit nochmals auf den zukünftigen Verzicht des monatlichen Probealarms am ersten Samstag im Monat hinweisen.

Oberbergischer Kreis. Mit Erlass vom 24.01.2023 hat das Innenministerium NRW die zukünftige Nutzung von Sirenen auf die Warnung der Bevölkerung begrenzt.

Der den Oberbergern bekannte Probealarm, mit dem Sirenensignal zur Alarmierung der Feuerwehren am ersten Samstag im Monat, fällt erstmals zum 06. Januar 2024 weg.

Nach den starken Regenfällen und daraus resultierenden Überflutung, auch im Oberbergischen im Juli 2021, hat sich eine Katastrophenschutz - Expertenkommission mit der zukünftigen Nutzung von Sirenen intensiv beschäftigt und ist zu der Entscheidung gekommen, die örtlichen Sirenen zukünftig nur noch zur Warnung der Bevölkerung zu nutzen.

Hierzu wird es mindestens zweimal im Jahr einen entsprechenden Warntag (Bundes- und Landeswarntag) geben, an dem die Bevölkerung bzgl. der Sirenentöne sensibilisiert wird (jeweils am zweiten Donnerstag im März und September).

Die Einsatzkräfte der Feuerwehren konnten bisher die Sirenenalarmierung als Ergänzung zur flächendeckenden Alarmierung über tragbare Funkmeldeempfänger nutzen. Trotz der Einwände aus den Reihen der Einsatzkräfte fällt diese Ergänzungsalarmierung ab dem 01. Januar 2024 weg und die Sirenen werden nur noch für Zwecke der Warnung der Bevölkerung eingesetzt.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.