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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2024-02-20

Integreat(ed) Oberbergischer Kreis Orientierungshilfe im Oberbergischen Kreis.

Oberbergischer Kreis. Wer neu in den Oberbergischen Kreis kommt, muss sich erst einmal zurechtfinden. Das ist besonders herausfordernd, für Menschen, die die deutsche Sprache noch nicht beherrschen. Das Kommunale Integrationszentrum (KI) des Oberbergischen Kreises freut sich daher, die mehrsprachige App „Integreat“ an den Start bringen zu können.

Welche Beratungsstellen gibt es? An wen wende ich mich, wenn ich einen Sprachkurs besuchen möchte? Und wofür ist welche Behörde eigentlich zuständig? Solche und viele weitere Fragen stellen sich Neuzugewanderte wenn sie im Kreis ankommen. Die App Integreat bietet hier eine Übersicht, und das in derzeit 12 Sprachen (Arabisch, Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurdisch (Kurmandschi), Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Ukrainisch).

„Wir freuen uns, dass wir mit Integreat eine schnelle und einfache Übersicht für den Oberbergischen Kreis anbieten und die Orientierung in der Region verbessern können“, sagt Sarah Krämer, Leiterin des KI.

Das Kommunale Integrationszentrum befüllte in den vergangenen Wochen die App mit regionalen Informationen und übersetzte sie anschließend in die für den OBK relevantesten Sprachen. „Die App kann laufend aktualisiert und erweitert werden, weitere Inhalte und Sprachen sind bereits angedacht und werden hinzukommen“, erklärt Daniela Bel, die zusammen mit Nicole Meißner das Projekt beim OBK betreut. Auch lokale Veranstaltungen und Angebote können laufend aktualisiert und eingepflegt werden.

Als mobile App oder direkt im Web
Integreat kann sowohl in der Web-Ansicht unter www.integreat.app/obk oder als App auf dem Handy genutzt werden. Die Informationen können als PDF exportiert und ausgedruckt werden. Auch eine Offline-Nutzung der App ist möglich.

Entwickelt wurde die App durch die Tür an Tür Digitalfabrik und wird zwischenzeitlich von fast 100 Kreisen und Kommunen bundesweit eingesetzt. Sie kann von den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.