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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2024-04-24

Besuch aus Kamerun Delegation aus Kamerun besichtigt Brunnenanlage im oberbergischen Kreis.

Oberbergischer Kreis. Obwohl das afrikanische Land Kamerun ca. 5000 km südlich von Gummersbach teilweise in den Tropen liegt, ist die Art der Wasserversorgung dort in vielen Teilen ähnlich wie im Oberbergischen Kreis.

Mit seinen über 600 Einzelbrunnenanlagen ist der oberbergische Kreis nahezu einzigartig in Deutschland. Das Gesundheitsamt des OBK sorgt hierbei durch seine regelmäßigen Trinkwasser-Kontrollen und Begehungen der Brunnen zusammen mit den Betreibern für eine sichere Trinkwasserversorgung. In Kamerun sind die technischen Voraussetzungen der Reinhaltung und der Kontrollen allerdings durch die räumlichen Gegebenheiten oftmals sehr eingeschränkt.

So traten ein Bürgermeister der wirtschaftlichen Hauptstadt Douala und der Leiter der nationalen Wasserbehörde Kameruns in den internationalen Austausch über Trinkwasserversorgung und Trinkwassersicherheit mit dem Gesundheitsamt Gummersbach. Eine Begehung einer hoch technischen privat betriebenen Brunnenanlage gewährte der Delegation einen beispielhaften Einblick in die sichere Wasserversorgung des Kreises. Initiiert wurde dieses Zusammentreffen durch Dr. Christian Timm, Sachgebietsleitung des Bereichs Hygiene- und Trinkwasserüberwachung im Gesundheitsamt des OBK, der Amtsleitung Kaija Elvermann, dem Institut für Hygiene und Public Health des Uniklinikums Bonn und dem Forschungsinstitut für Wasserwirtschaft und Klimazukunft an der RWTH Aachen (FIW) e. V..

Die Ansprüche an sauberes sicheres Trinkwasser und auch die emotionale, sowie die hohe politische Bedeutung des Trinkwassers sind weltweit gleich, denn die Bedeutung für die menschliche Gesundheit sind überall immens. Die Vereinten Nationen (UN) haben daher „Die Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle“ als nachhaltiges Ziel der Entwicklung definiert und so konnte dieses Zusammentreffen mit einem internationalen Austausch zwischen Kamerun und dem OBK einen Teil dazu beitragen.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.