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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2024-06-10

OBKarriere 2024 - Einladung zur Studien- und Berufsorientierungsmesse Beratung für Schülerinnen und Schüler nach (Fach-)Abitur am Samstag, 14. September 2024

Oberbergischer Kreis. Die OBKarriere bietet auch in diesem Jahr wieder kostenlose Angebote zur Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II. 
Die Studien- und Berufsorientierungsmesse findet statt am: 
Samstag, 14. September 2024 von 10:00 bis 14:00 Uhr. 
Mehr als 60 Unternehmen und Institutionen bieten interessante Informationen und gute Gespräche an ihren Messeständen in der SCHWALBE Arena, Heiner-Brand-Platz 1 in Gummersbach.

Aussteller aus den Bereichen, Industrie, IT, Handwerk, Dienstleistungen und Hochschulen stehen gerne bereit. "Wir wollen angehenden Absolventinnen und -absolventen mit Fachabitur und Abitur einen kompakten Überblick verschaffen, ihnen Ausbildungs- und Studienperspektiven aufzeigen und Chancen bieten, frühzeitig in Kontakt mit Unternehmen, Hochschulen und Institutionen im Oberbergischen Kreis zu kommen", sagt Landrat Jochen Hagt.
Zusätzlich erhalten Schülerinnen und Schüler in Workshops und Speakers´Corners Input dazu, wie z.B. ein Tag in der Ausbildung aussehen könnte oder wie der Weg ins Vollzeitstudium verläuft.

Die Kommunale Koordinierungsstelle Übergang Schule - Beruf/Studium in Kooperation mit der TH Köln – Campus Gummersbach lädt herzlich zur OBKarriere 2024 ein. 

Weitere Informationen auf www.obk.de/obkarriere und bei der Kommunalen Koordinierungsstelle Übergang Schule - Beruf/Studium:
Andrea Käsbach, Telefon 02261 88-6825; E-Mail andrea.kaesbach@obk.de und
Thomas Langenbach, Telefon 02261 88-6824; E-Mail thomas.langenbach@obk.de.
 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.