Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2024-08-19

Für Engagierte: Neues Programm der Ehrenamts-Akademie des Oberbergischen Kreises 10 kostenlose Qualifizierungsangebote für engagierte Bürgerinnen und Bürger

Oberbergischer Kreis. Mit dem neuen Programm der Ehrenamts-Akademie des Oberbergischen Kreises erhalten engagierte Bürgerinnen und Bürger auch in der zweiten Jahreshälfte wieder gebührenfreie Qualifizierungsangebote. Die Kurse unterstützen ehrenamtlich Engagierte zu aktuellen Herausforderungen und geben viele Informationen und Tipps. Bis Jahresende können insgesamt zehn praxisnahe Veranstaltungen kostenlos besucht werden.

Für Einsteigende ins Ehrenamt bietet sich der Kurs "Heute noch einen Verein gründen?" an. Dabei erhalten die Teilnehmenden unter anderem Informationen zu Voraussetzungen und Zielen, Vorteilen und Kosten.

Weil soziale Netzwerke im Ehrenamt immer wichtiger werden, bietet die Ehrenamts-Akademie gleich drei Kurse dazu an. Sehr beliebt sind die Qualifizierungen zu dem Grafikdesignprogramm Canva für die Gestaltung von Werbemitteln. Außerdem gibt es Informationen zu nutzbringenden Kanälen und Diensten.

Zu finanziellen und rechtlichen Fragen gibt es die Kurse "Wenn Vereine Geld verdienen"; "Haftungsfragen für  Vereine, Mitglieder und Ehrenamtliche" und "Fundrasing: mehr als Spendenaufrufe". 

Darüber hinaus bietet das neue Halbjahresprogramm Tipps um Ehrenamtliche zu gewinnen, kulturelle Vielfalt im Ehrenamt zu fördern oder dazu, wie ein angemessener Austausch im ehrenamtlichen Miteinander funktionieren kann.    

Eine Übersicht zum aktuellen Programm der Ehrenamts-Akademie des Oberbergischen Kreises erhalten Sie auf www.obk.de/ehrenamts-akademie.

 

Die "Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt" des Oberbergischen Kreises gestaltet das Programm der Ehrenamts-Akademie gemeinsam mit diesen Bildungsträgern:

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.