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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2024-08-12

Erste KIO-Hausmesse "KUNSTSTOFFWELT IN OBERBERG" Die Kunststoff Initiative Oberberg lädt Unternehmen und Fachbesucher ein: am 19.09.2024

Oberbergischer Kreis. Die Kunststoff Initiative Oberberg KIO e.V. veranstaltet erstmalig eine Hausmesse und präsentiert „KUNSTSTOFFWELT IN OBERBERG“. Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, den 19. September 2024, von 09:00 bis 16:00 Uhr in der Halle 32 in Gummersbach.

Die KIO besteht seit 2009 und ist ein Zusammenschluss von derzeit 47 Mitgliedsunternehmen aus der Kunststoffbranche. Auch der Oberbergische Kreis ist  seit Gründung darin mit der Wirtschaftsförderung vertreten. Die Hausmesse bietet eine weitere Plattform für Innovationen, Vernetzung und Wissensaustausch. Über 30 der Mitgliedsunternehmen präsentieren als Ausstellende ihre neuesten Produkte und technische Lösungen. Weitere Mitgliedsunternehmen und Partner werden als Gäste anwesend sein.

Die Besucherinnen und Besucher erwartet außerdem ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm mit wissenschaftlichen Experimenten, ein spannendes Wissensquiz mit attraktiven Preisen sowie die Möglichkeit, an einer exklusiven Führung durch das Polymer-Labor der TH Köln am Campus Gummersbach teilzunehmen.

„Wir freuen uns sehr, die erste Hausmesse der KIO veranstalten zu dürfen und sehen der Veranstaltung mit großer Vorfreude entgegen. Es ist eine hervorragende Gelegenheit für die Unternehmen der Region, ihre Innovationskraft und Kompetenz in der Kunststoffbranche zu demonstrieren“, sagt Frank Barlog, Vorsitzender der KIO.

Interessierte Unternehmen und Fachbesucher sind herzlich eingeladen, an der Messe teilzunehmen. Eine vorherige Anmeldung bei der KIO-Geschäftsstelle ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. 

Anmeldungen werden bis zum 30.08.2024 erbeten per E-Mail an martina.burhans@obk.de.

Weitere Informationen bei Tobias Wieber, Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises
E-Mail tobias.wieber@obk.de
Telefon 02261 88-6806.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.