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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2024-08-08

Alleinerziehende- Besondere Lebenssituation, Hilfen und Unterstützung "Es braucht ein Dorf, um ein Kind zu erziehen!“ Dieses afrikanische Sprichwort kennt sicher jeder.

Oberbergischer Kreis. Am 28.08.2024 findet in der Halle 32 in Gummersbach ein Fachtag zum Thema „Alleinerziehende- Besondere Lebenssituation, Hilfen und Unterstützung“ der Steuerungsgruppe der Frühen Hilfen der Jugendämter des Oberbergischen Kreises statt. An diesem Tag stellt sich die Fachwelt dem Thema, wie man in der heutigen Zeit Alleinerziehende besser unterstützen kann.

Natürlich ist es eine große Erleichterung, wenn man als Elternteil gemeinsam mit einem gut funktionierenden Unterstützungssystem seine Kinder großziehen kann. Was aber, wenn man - freiwillig oder unfreiwillig - alleinerziehend ist und nicht die gewünschte Unterstützung erhält?

Während die Zahl der Ehepaare mit Kindern in den letzten Jahren zurückgegangen ist, hat die Zahl der Ehepaare ohne Kinder und die Zahl der Alleinerziehenden zugenommen. Dieser Wandel eröffnet den Blick auf Einelternfamilien als moderne und zunehmend akzeptierte Familienform. Alleinerziehende sind häufig mit ähnlich gelagerten Problemen konfrontiert: Das Spannungsfeld zwischen Beruf und Zeit für das Kind, keine oder ungeeignete Betreuungsangebote für das Kind, unflexible Arbeitszeiten, das Risiko der Arbeitslosigkeit sowie eine hohe Belastung durch Stress und Einsamkeit.

Ab 16:30 Uhr sind alle Interessierten und Betroffenen ganz herzlich eingeladen, sich bei einem Markt der Möglichkeiten über die verschiedenen Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten hier im Kreisgebiet zu informieren.

Gleichzeitig stehen die Mitarbeitenden der Jugendämter des Oberbergischen Kreises aber auch für Gespräche zur Verfügung, um zu erfahren, ob oder welche Angebote noch gewünscht wären. Nur durch gemeinsame Gespräche zwischen den Fachleuten und dem Adressatenkreis kann es gelingen, Versorgungslücken zu schließen.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.