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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2024-08-13

Gegen Einsamkeit: Kreis informiert über Fördergelder für ehrenamtlich Aktive Projekte gegen Einsamkeit profitieren vom Landesprogramm „2.000 x 1.000 für das Engagement“

Oberbergischer Kreis. Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse sowie Initiativen können ab dem 19. August 2024 wieder Fördergelder beim Land Nordrhein-Westfalen beantragen. Im Kleinstförderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement" stehen insgesamt 2.000.000 Euro für Projekte gegen Einsamkeit bereit. Das Förderprogramm richtet sich ausdrücklich an Engagement gegen Einsamkeit in allen Altersklassen und Zielgruppen. Es ist Teil der Landeskampagne "Du+Wir=Eins - Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit".

Ehrenamtlich Engagierte können das Geld für Maßnahmen bei direkt betroffenen Personen einsetzen, bspw. um Treffpunkte oder Angebote zu schaffen, bei denen (einsame) Menschen miteinander in Kontakt kommen. Auch Vereine erhalten finanzielle Hilfen für Fortbildungen, um für das Thema Einsamkeit zu sensibilisieren. Dabei geht es u.a. darum, Strategien gegen Einsamkeit für das eigene Vereinsleben zu entwickeln. Außerdem werden Maßnahmen gegen Mobbing, Diskriminierung und für die Stärkung des Miteinanders unterstützt.

Bereits im letzten Jahr haben Ehrenamtliche im Oberbergischen Kreis das Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement" sehr gut angenommen: mit den bewilligten Geldern wurden kreisweit insgesamt 28 Maßnahmen erfolgreich unterstützt.

Landrat Jochen Hagt ermutigt Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen im Oberbergischen Kreis, den Förderzugang zu nutzen: "Durch das niederschwellige Antragsverfahren können auch kleinere Projekte eine zusätzliche finanzielle Unterstützung bekommen und umgesetzt werden. Mit '2.000 x 1.000 Euro für das Ehrenamt' wird bürgerschaftliches Engagement im Oberbergischen Kreis nachhaltig gestärkt."

Informationen zur Antragsstellung

Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung gibt es auf www.engagiert-in-nrw.de.  Die Antragstellung ist über das Portal www.engagementfoerderung.nrw ab dem 19. August 2024 möglich. 
Im Oberbergischen Kreis steht Christine Bray (Servicestelle Ehrenamt) als Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung, per E-Mail christine.bray@obk.de und telefonisch 02261 88-1271.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.