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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2024-09-12

"Richtig Heizen mit Holz" - Kreis lädt zur Infoveranstaltung ein Wissenswertes für Ofenbesitzerinnen und Ofenbesitzer am Donnerstag, 10. Oktober 2024

Oberbergischer Kreis. Zum Beginn der Heizsaison lädt der Oberbergische Kreis zu einer Informationsveranstaltung zum Thema "Richtig Heizen mit Holz" ein. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit Wald und Holz NRW, der Schornsteinfegerinnung, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und :metabolon statt: am Donnerstag, 10. Oktober 2024 von 18:00 bis 20:00 Uhr auf :metabolon in Lindlar. 

Die Organisatoren wollen mit diesem Angebot das Bewusstsein für die Nutzung der Ressource Holz schärfen und wertvolle Tipps für ein effizientes und umweltschonendes Heizen vermitteln. Ofenbesitzerinnen und Ofenbesitzer haben die Gelegenheit, von den Fachkenntnissen der Expertinnen und Experten zu profitieren.

Dabei gibt es spannende Beiträge von Wald und Holz NRW zum Thema „Ressource Holz“ sowie aktuelle Informationen zu „Gesetzesneuerungen für Einzelfeuerstellen“ von der Schornsteinfeger-Innung Köln. Im Anschluss wird eine Fragerunde angeboten. In die Praxis geht es dann bei einer Heizvorführung durch die Fachleute von :metabolon.

Abgerundet wird der Abend durch einen „Markt der Möglichkeiten“, auf dem die Koordinierungsstelle Erneuerbare Energien des Oberbergischen Kreises, das Team EKKO des Rheinisch-Bergischen Kreises und das Bergische Energiekompetenzzentrum mit Infoständen vertreten sind.

Die Teilnehmerzahl ist auf rund 150 Interessierte begrenzt, daher ist eine um frühzeitige Anmeldung über den nachfolgenden Link erforderlich.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.