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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2024-10-02

Weitere Auszubildende im Kreishaus begrüßt 19 angehende Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter haben ihre Ausbildung begonnen

Oberbergischer Kreis. 19 junge Leute haben zum 1. Oktober ihre Ausbildung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter aufgenommen. Die Kreisverwaltung heißt die neuen Kolleginnen und Kollegen herzlich willkommen und freut sich über die tatkräftige Unterstützung für den Rettungsdienst.

Die Neuzugänge absolvieren die Ausbildung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter im Rettungsdienst des Oberbergischen Kreises:

  • Linus Atug
  • Marie Buch
  • Julia Dabek
  • Lara Hardes
  • Lara Klein
  • Simone Kürten
  • Julia Poloczek
  • Mara Prinz
  • Vincent Rinker
  • Josefine Schmalz
  • Maja Schmitz
  • Kristin Schröder
  • Fiona Sedolli
  • Kathrin Troidl
  • Jonas Wagner
  • Joshua Wendorff
  • Sophia Wick
  • Katharina Wick

In einer Kooperation mit der Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren (AGewiS) lernen die angehenden Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter eine spannende Mischung aus theoretischen und praktischen Inhalten. Neben den einzelnen Schulblöcken bekommen die Azubis in ihren praktischen Einheiten einen Einblick, was zur Notfallrettung gehört. Diese finden sowohl in Lehrrettungswachen als auch in Krankenhäusern statt.

Weitere Informationen, auch zu Bewerbungen auf www.obk-karriere.de. Die neuen Ausbildungsplätze für das Ausbildungsjahr 2025 sind ausgeschrieben. Der Oberbergische Kreis freut sich über Bewerbungen. 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.