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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2024-10-14

Reitplaketten für 2025 können beim Oberbergischen Kreis beantragt werden Serviceangebot auf www.obk.de/reitkennzeichen

Oberbergischer Kreis. Ab dem 1. November 2024 können Reitkennzeichen und -plaketten für das Jahr 2025 beim Oberbergischen Kreis beantragt werden,- auch online. "Dieses Service-Angebot des Oberbergischen Kreises hat sich bewährt", sagt Frank Herhaus, Dezernent für Planung, Regionalentwicklung und Umwelt. Der digitale Antrag habe die Bearbeitung erleichtert und auch den Zahlungsvorgang vereinfacht.

Das Reitkennzeichen kann online auf www.obk.de/reitkennzeichen beantragt werden.

Reiten ist neben Wandern und Radfahren eine beliebte Freizeitbeschäftigung im Oberbergischen Kreis. Das Reiten im Wald und in der freien Landschaft ist nach den landesrechtlichen Vorschriften allerdings nur gestattet, wenn das Pferd mit einem gültigen Reitkennzeichen versehen ist.

Die Reitplakette gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr. Ein Großteil der Gebühren wird als Reitabgabe an die Bezirksregierung weitergeleitet und kommt der Anlage und Unterhaltung der Reitwege zu Gute.

Weitere Informationen auf www.obk.de/reitregelung und beim Umweltamt des Oberbergischen Kreises, Isabell Engel, Telefon 02261 88-6718 und E-Mail isabell.engel@obk.de.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.