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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2024-10-15

Aujeszkysche Krankheit bei einem Wildschwein nachgewiesen Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich. Hundebesitzerinnen und –besitzer sowie Jägerinnen und Jäger sollten aufmerksam sein.

Oberbergischer Kreis. Bei einem erlegten Wildschwein in Engelskirchen-Kaltenbach wurde das Aujeszky-Virus nachgewiesen (positiver Antikörpernachweis). Die Krankheit ist bundesweit im Wildschweinebestand verbreitet. Im Oberbergischen Kreis wurde das Virus zuletzt 2022 nachgewiesen.

Die Aujeszkysche Krankheit ist eine virusbedingte Allgemeinerkrankung von Schweinen. Die Krankheit verläuft oft unauffällig, die Tiere sind latent infiziert.

Menschen sind von der Erkrankung nicht betroffen. Die Aujeszkyschen Krankheit beim Wildschwein ist keine Tierseuche. Sie wird nicht behördlich bekämpft.

Hunde können sich bei Kontakt mit infizierten Wildschweinen anstecken. Eine Infektion verläuft für Hunde immer tödlich. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises empfiehlt Hundebesitzerinnen und –besitzern daher, den Kontakt zwischen Hunden und Wildschweinen zu unterbinden. Ebenso ist der Virus von Wildschweinkadavern zu Hunden übertragbar. Den Hund an der Leine zu führen, ist ratsam.

Jägerinnen und Jägern empfiehlt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beim Aufbruch die üblichen Hygienemaßnahmen einzuhalten. Sie sollten möglichst keinen engen Kontakt zwischen Hunden und Wildschweinen zulassen und kein rohes Wildschweinfleisch verfüttern.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.