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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2024-11-14

Kreis sucht Grundstück für Rettungswache in Engelskirchen Einsatzbedingt wird Ortsteil Hardt (oder angrenzend) bevorzugt

Oberbergischer Kreis. Für den Neubau einer Rettungswache in Engelskirchen sucht der Oberbergische Kreis eine geeignete Fläche. Grundstückeigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die über entsprechend geeignetes Bauland verfügen, werden gebeten, sich zu melden. Einsatzbedingt wird ein Grundstück im Ortsteil Engelskirchen-Hardt oder angrenzend bevorzugt. Es sollte möglichst etwa 3.400 bis 3.600 m² groß sein, damit das erforderlich Gebäude realisiert werden kann. Ebenfalls erforderlich ist die Lage an einer Hauptverkehrsstraße und eine gute Anbindung an die L 136.  Neben einem Grundstücksverkauf an den Oberbergischen Kreis ist auch, als nachrangige Variante, ein Investorenmodell zugelassen. 

Der Oberbergische Kreis bittet interessierte Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sich bis zum 13. Januar 2025 zu melden. Weitere Informationen und die Kontaktadresse auf www.obk.de/grundstueck

Der Oberbergische Kreis ist nach dem Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen Träger des Rettungsdienstes und der Rettungswachen. Als Träger des Rettungsdienstes ist der Kreis verpflichtet, eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen.

Um die Hilfsfristen aus dem Rettungsdienstbedarfsplans zu erfüllen, wird der Oberbergische Kreis die Zahl der Rettungswachenstandorte erhöhen. Eine der neuen Rettungswachen soll dazu in Engelskirchen errichtet werden.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.