Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2025-01-08

Kreis gibt die Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025 bekannt Parteien und Wählergruppen können jetzt Bewerberinnen und Bewerber für die Wahl am 14.09.2025 aufstellen

Oberbergischer Kreis. Der Kreiswahlausschuss des Oberbergischen Kreises hat in seiner Sitzung am 07.01.2025 die Kreiswahlbezirkseinteilung für die am 14.09.2025 stattfindende Wahl des Landrates/ der Landrätin und des Kreistages des Oberbergischen Kreises beschlossen. Die zahlenmäßige Verteilung der Kreiswahlbezirke auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die vollständige räumliche Abgrenzung der Kreiswahlbezirke (einschließlich Straßenverzeichnis) können auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises unter www.obk.de/cms200/kreis/wahlen/komw2025/ eingesehen werden.

Die Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbezirke wurde am 07.01.2025 öffentlich bekanntgegeben, sodass die Parteien und Wählergruppen nun auch ihre Bewerberinnen und Bewerber aufstellen können. Hierzu wird auch die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen mitsamt den dazugehörigen Hinweisen zeitnah öffentlich bekanntgegeben (www.obk.de/oeffbek).

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.